Eine Schwangerschaft ist für die meisten künftigen Eltern eine große Freude. Ein neues Leben wächst heran, aber mit dem Voranschreiten der Schwangerschaft können auch die körperlichen Einschränkungen zunehmen.
Häufig sind schwangere Frauen aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr in der Lage, ihre täglichen Aufgaben im Haushalt völlig selbstständig zu erledigen. Doch das ist kein Problem!
Sie haben während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen Rechtsanspruch auf Hilfe im Haushalt und bei alltäglichen Verrichtungen, wenn Sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können.
Auch nach der Geburt eines Kindes sind viele Mütter und junge Familien an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Das ist durchaus verständlich, denn ein Neugeborenes bringt den Alltag und den Schlafrhythmus gehörig durcheinander. Aber nicht jede junge Mutter ist sofort nach der Geburt wieder fit. Nutzen Sie daher Ihren Anspruch auf eine Alltags- und Haushaltshilfe.
Alles, was Sie dazu brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGBV. Fragen Sie einfach Ihren Arzt nach einer „Ärztlichen Verordnung für Haushaltshilfe“.
Die aus Ihren gesundheitlichen Einschränkungen resultierenden Beeinträchtigungen müssen deutlich erkennbar sein. Achten Sie darauf, dass aus dem ärztlichen Attest der Umfang und die Dauer der Hilfe hervorgehen.
– Die Wohnung reinigen
– Einkaufen von Lebensmitteln
– Zubereitung von Mahlzeiten
– Wäschewaschen und bügeln
– Kinder unter zwölf Jahren betreuen